Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. ANWENDUNGSBEREICH

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr der KARL texte & typen I Kuhlmann Andrea & Rühl Lisa GbR, im Folgenden Auftragnehmer genannt, mit seinen Kunden, im Folgenden Auftraggeber genannt. Die AGB in ihrer aktuellen Fassung werden vom Auftraggeber durch die Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsverbindung.

2. URHEBERRECHT UND NUTZUNGSRECHTE

2.1 Alle Texte und Konzepte des Auftragnehmers unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Urheberrechte verbleiben beim Auftragnehmer.

2.2 Die Nutzungsrechte an den vom Auftragnehmer erstellten Konzepten und Texten werden nach individueller Vereinbarung eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird nur das einfach Nutzungsrecht übertragen.

2.3 Eine Weitergabe der eingeräumten Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. 

2.4 Die Übertragung sämtlicher Nutzungsrechte erfolgt erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung.

 

3. VERGÜTUNG

3.1 Das Anfertigen von Texten und Konzepten sowie sämtliche sonstigen auftragsbezogenen Tätigkeiten, die der Auftragnehmer für den Auftraggeber erbringt, sind kostenpflichtig, falls nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.

3.2 Die Vergütung erfolgt auf der Grundlage getroffenen Vereinbarungen. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist mit der Vergütung auch die Einräumung der Nutzungsrechte abgegolten.

3.3 Für Express-, Wochenend- und Feiertagsarbeiten können dem Auftraggeber Zuschläge in Rechnung gestellt werden.

3.4 Sonderleistungen, wie die Umarbeitung oder Änderung von Entwürfen, Texten und Slogans werden nach dem Zeitaufwand entsprechend berechnet.

3.5 Vorschläge des Auftraggebers oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung.

4. FÄLLIGKEIT DER VERGÜTUNG

4.1 Die Vergütung ist mit Ablieferung des Werkes fällig. Sie ist ohne Abzug zahlbar. Wenn eine Lieferung in Teilen vereinbart ist, so ist der jeweilige Teil der Arbeit bei Ablieferung zu vergüten.

5.  AUFTRAGSERFÜLLUNG

5.1 Der Auftragnehmer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer auf Verlangen eine entsprechende Vollmacht zu erteilen.

5.2 Wenn im Einzelfall Verträge über Fremdleistungen im Namen und auf Rechnung des Auftragnehmers abgeschlossen werden, die der Auftragserfüllung dienen, verpflichtet sich der Auftraggeber, den Auftragnehmer von Verbindlichkeiten freizustellen, die sich daraus ergeben. Dazu gehört insbesondere die Übernahme der Kosten.

5.3 Kosten für Reisen und sonstige Aktivitäten, die zur Auftragserfüllung unternommen werden und mit dem Auftraggeber abgesprochen sind, sind gegen Nachweis vom Auftraggeber zu erstatten.

6. HAFTUNG UND ABNAHME

6.1 Der Auftragnehmer haftet für entstandene Schäden an den ihm überlassenen Vorlagen, Filmen, Displays, Layouts etc. nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.

6.2 Sofern der Auftragnehmer notwendige Fremdleistungen in Auftrag gibt, sind die jeweiligen Auftragnehmer keine Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmer. Der Auftragnehmer haftet nur für eigenes Verschulden und nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

6.3 Eine Überprüfung der Arbeiten auf ihre rechtliche Zulässigkeit ist vom Auftragnehmer nicht geschuldet. Insbesondere prüft der Auftragnehmer nicht, ob die Arbeiten als Marke oder auf sonstige Weise schutzrechtsfähig sind und ob die Schutzrechte Dritter oder werberechtliche Bestimmungen durch die Arbeiten verletzt sein könnten. Die Überprüfung der Arbeiten auf ihre sachliche und formale Richtigkeit sowie rechtliche Zulässigkeit obliegt dem Auftraggeber.

6.4 Es besteht kein Anspruch auf Rechtsberatung. Die inhaltliche Verantwortung für alle Veröffentlichungen obliegt dem Auftraggeber.

6.5 Abgelieferte Texte und Konzepte gelten als abgenommen, wenn der Auftraggeber sie verwendet oder die Rechnung bezahlt. Falls keine ausdrückliche Abnahme erfolgt, so gelten die abgelieferten Arbeiten nach einer Frist von 4 Wochen als freigegeben.

7. SCHLUSSBESTIMMUNGEN

7.1 Erfüllungsort ist der Sitz der Kuhlmann Andrea & Rühl Lisa GbR.

7.2 Sollte eine der vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die Geltung der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 

7.3 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Stand Dezember 2018

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